Das Merkblatt BAFU ist unter anderem auf die Notpflege ausgerichtet. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bei der Festlegung der Gehegegrösse bereits eine gewisse krankheits- oder verletzungsbedingte Mobilitätseinschränkung der Igel berücksichtigt wurde. Eine Verringerung der Gehegegrösse bedarf somit einer fundierten medizinischen Begründung. Nur in diesen Fällen ist eine kleinere Gehegegrösse vertretbar. Grundsätzlich haben die Gehege jedoch eine Grundfläche von 1 m2 aufzuweisen.