Das erwähnte Merkblatt BAFU hält in Ziffer 4 wörtlich fest: "Grundsätzlich sollten die Igel in geeigneten Räumen einzeln in Boxen mit einer Grundfläche von mindestens 1 m2 untergebracht werden (Ausnahmen müssen medizinisch begründet sein)." Ausnahmen von der Mindestgehegegrösse sind damit grundsätzlich möglich. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass eine geringere Gehegegrösse mit einer Grundfläche von nur knapp mehr als der Hälfte der ordentlichen Mindestgrundfläche in der Igelpflegestation zum Standard wird. Das Merkblatt BAFU ist unter anderem auf die Notpflege ausgerichtet.