5 von 23 weisung besiegelt würde (vgl. Beschwerde, S. 17, act. 6). Ebenfalls seien auch gemäss dem Merkblatt "Anforderungen an die temporäre Haltung und Notpflege von Igeln" des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom Oktober 2017 (fortan: Merkblatt BAFU) aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Gehegegrösse von 1 m2 möglich. Dies sei vorliegend der Fall, da es sich um kranke und verletzte Igel handle (vgl. Beschwerde, S. 16 f., act. 7 f.).