Konkret wirft die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die Nichteinhaltung der minimalen Gehegegrösse, die fehlende Tierarzneimittelvereinbarung, die nicht ausreichende Dokumentation in den Behandlungsprotokollen, die unsachgemässe Lagerung von Tierarzneimitteln, die zu späte Auswilderung gepflegter Igel und die Nichteinreichung des Jahresberichts 2021 vor. Sämtliche Vorwürfe werden von der Beschwerdeführerin bestritten und sind im Folgenden zu prüfen. 5.1.1