Bei den Tonaufnahmen handelt es sich um Videomaterial, welches so aufgenommen wurde, dass das Bild grösstenteils schwarz ist. Auch am Ton ist erkennbar, dass das Aufnahmegerät wahrscheinlich nicht offen, sondern in Kontakt mit Kleidung getragen wurde. Insofern kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass diese Aufnahmen mit dem Einverständnis der Beschwerdeführerin gemacht wurden.