Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, die Ton- und Videoaufnahmen seien ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung erstellt worden (vgl. Beschwerde, S. 7, act. 16). Das Video, welches einen Igel in seinem Käfig zeigt, verletzt keine Rechte der Beschwerdeführerin. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte auch Zugang zur Igelpflegestation, für die weder ein Amts- noch ein Berufsgeheimnis gilt. Das Filmen war somit nicht verboten. Die Videoaufnahme, welche die Beschwerdeführerin bei der Behandlung eines Igels zeigt, wurde überdies nicht verdeckt aufgenommen.