3 von 23 wurden. Ungeachtet dessen wäre es aber grundsätzlich ohnehin irrelevant, wer die Protokolle ausgefüllt hat, da letztlich die Beschwerdeführerin als Leiterin der Igelpflegestation und Inhaberin der Ausnahmebewilligung die Verantwortung für die richtige Behandlung der Tiere trug. Insofern wäre es auch an ihr gelegen, Fehlbehandlungen durch ihre Mitarbeitenden durch Kontrolle der Behandlungsprotokolle zu erkennen und in der Folge zu unterbinden.