Hierzu ist anzumerken, dass die Behandlungsprotokolle, welche mit den Meldungen eingereicht wurden, sowohl in ihrem Erscheinungsbild als auch hinsichtlich der ersichtlichen Handschrift mit jenen übereinstimmen, welche durch die Beschwerdeführerin mit der Beschwerde selbst eingereicht wurden. Daher ist davon auszugehen, dass die Behandlungsprotokolle im Rahmen des normalen Betriebs der Igelpflegestation und damit auch zu einem erheblichen Teil durch die Beschwerdeführerin selbst ausgefüllt