Die Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz vor, einen politisch motivierten Entscheid getroffen zu haben. Die Vorinstanz sei aufgrund der Handhabung eines Falls von Tierquälerei aus dem Jahr 2020 massiv in der Kritik gestanden und habe deshalb die Kontrollen im Bereich der Tierhaltung verschärft. Die Vorinstanz habe sich daher vorliegend einzig auf die Meldung einer ehemaligen Mitarbeiterin der Beschwerdeführerin gestützt und es unterlassen, eigenständig stichhaltige Beweise zu erheben.