Wie die Beschwerdeführerin jedoch zutreffend ausführt, hat die angefochtene Verfügung nicht nur den Entzug der Ausnahmebewilligung zum Gegenstand, sondern ebenfalls das gegenüber der Beschwerdeführerin ausgesprochene Pflegeverbot für Igel. Dieses Pflegeverbot hindert die Beschwerdeführerin daran, in anderen Igelpflegestationen zu arbeiten. Insofern hat die Beschwerdeführerin ein aktuelles schutzwürdiges Interesse, die Rechtmässigkeit des ausgesprochenen Pflegeverbots für Igel beschwerdeweise überprüfen zu lassen.