In Gutheissung der Beschwerde werden das Gesuch um Erteilung der Baubewilligung beziehungsweise der Rodungsbewilligung vom 13. Mai 2016 abgewiesen und der Entscheid des Gemeinderats R._____ vom 9. August 2021, der Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 8. Februar 2021 sowie die Rodungsbewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ebenfalls vom 8. Februar 2021 aufgehoben. 2. a)