Es ist deshalb – angesichts der Schwere der begangenen Verfahrensfehler – gerechtfertigt, auch ihnen Verfahrenskosten aufzuerlegen (je einen Drittel), wobei der von der Abteilung für Baubewilligungen BVU zu tragende Teil auf die Staatskasse zu nehmen ist. Die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer haben beim vorliegenden Verfahrensausgang zudem einen Anspruch auf eine Parteientschädigung, die von der Beschwerdegegnerin, von der Einwohnergemeinde R._____ und vom Staat zu gleichen Teilen zu zahlen ist.