Sollte die Beschwerdegegnerin am Vorhaben festhalten wollen, hätte sie beim Gemeinderat ein Gesuch um Anpassung der Kulturlandplanung zu stellen. In diesem Planungsverfahren könnte unter Vornahme einer umfassenden Interessensabwägung (inklusive der kommunalen Interessen) nochmals das Ausmass und die nachhaltige Eignung des Projekts geprüft sowie sämtliche dafür notwendigen, planerischen Festlegungen (inklusive Gewässerraum und Waldfestsetzung) für die Endgestaltung vorgenommen werden. Aus Sicht des Regierungsrats ist das wirtschaftlich und ökologisch interessante Projekt grundsätzlich weiterzuverfolgen.