Auch eine Titulierung als "Restauffüllung" spricht nicht gegen die Planungspflicht. Für das Abbaugebiet L wurde bereits eine Spezialzone "Restauffüllung L" geschaffen (vgl. Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung BVU vom 24. Mai 2016, act. 1229; Anhang 1 zur regierungsrätlichen [...] Botschaft vom tt.mm.jjjj an den Grossen Rat betreffend die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gesamtrevision in R._____).