Da die beiden koordinationspflichtigen Vorhaben L und K nicht genügend koordiniert worden sind und die dazu erfolgten Entscheide des Gemeinderats und der Abteilung für Baubewilligungen BVU aufzuheben sind, kann es hier offenbleiben, inwieweit auch noch das Projekt P und dessen Auswirkungen, welche die Ausgangslage des Projekts L verändern, mitkoordiniert hätten werden müssen. Zumindest die Abteilung Wald BVU wird in jedem Fall zu prüfen haben, ob die ohne Rodungsbewilligung vorgenommenen Massnahmen nachträglich einer Bewilligung zugeführt werden können.