BVU hat diese beiden Vorhaben in zwei Verfahren gesondert behandelt. Im Verfahren K hat sie die kantonale Zustimmung erteilt, im sistierten Verfahren L aber nicht (vgl. Schreiben der privaten Beschwerdegegnerin vom 7. März 2018 mit Antrag auf Aufhebung der Sistierung beider Verfahren, act. 345; Stellungnahme der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 19. August 2022, Ziffer 1.2, act. 642; Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 22. Februar 2023 [nachfolgend: Protokoll], S. 3, Voten I._____ und J._____, act. 658). Der Gemeinderat hat dennoch auch das Vorhaben L bewilligt (vgl. insbesondere Ziffer 12 des angefochtenen Entscheids mit der Auflistung der bewilligten Pläne, act.