Mit Schreiben vom 25. Mai 2023 erstatteten die Beschwerdeführer innert erstreckter Frist zu den beigezogenen Akten ihre Stellungnahme. Der Gemeinderat und die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU, die Abteilung für Baubewilligungen BVU sowie die Beschwerdegegnerin erstatteten dazu am 12. Juni 2023 beziehungsweise am 10. Juli 2023 ihrerseits Stellungnahmen. Am 14. Juli 2023 schloss der regierungsrätliche Rechtsdienst den Schriftenwechsel. Erwägungen 1. Koordination 1.1