Eine Einigung konnte dabei nicht erzielt werden. Im Anschluss an diese Augenscheinsverhandlung zog der instruierende regierungsrätliche Rechtsdienst weitere Akten bei und setzte den Parteien am 4. April 2023 Frist zu Gegenbemerkungen. Aufgrund eines per 5. April 2023 erfolgten Wechsels im Aktionariat der Beschwerdegegnerin (Eigentümerwechsel) reichte ihr Rechtsvertreter am 3. Mai 2023 eine neue Stellvertretungsvollmacht ein und beantragte die Fortsetzung des Verfahrens. Mit Schreiben vom 25. Mai 2023 erstatteten die Beschwerdeführer innert erstreckter Frist zu den beigezogenen Akten ihre Stellungnahme.