Die Beschwerdeführer replizierten am 17. März 2022. Mit Schreiben vom 12. und 21. April 2022 duplizierten der Gemeinderat und die private Beschwerdegegnerin. Der regierungsrätliche Rechtsdienst zog auf Gesuch der Beschwerdeführer Akten von verschiedenen früheren Bauverfahren bei und gab ihnen am 7. Juli 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 21. Juli 2022 reichten die Beschwerdeführer eine Triplik ein und machten auf zwischenzeitlich vorgenommene Terrainveränderungen innerhalb und nördlich angrenzend an den Projektperimeter K aufmerksam.