"1. Es sei die Baubewilligung des Gemeinderats R._____ vom 9. August 2021 (Geschäftsnummer 245 BG [...]) aufzuheben. 2. Es sei die Zustimmung mit Nutzungsbewilligung Nr. [...] und fischereirechtlicher Bewilligung Nr. [...] des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 8. Februar 2021 aufzuheben. 3. Es sei die Rodungsbewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 8. Februar 2021 aufzuheben. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerinnen." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. C. Die Beschwerdeführer leisteten einen Kostenvorschuss von Fr. 2'500.– (Valuta: 7. Oktober 2021).