Im Verfahren BVUAFB.16.1180-1 betreffend das Verfahren L erging noch keine kantonale Zustimmung. Am 9. August 2021 wies der Gemeinderat die Einwendungen ab und erteilte der Gesuchstellerin unter Auflagen die Baubewilligung für das Bauvorhaben Aufwertung Gebiet K mit Anpassung Endgestaltung L. B. Gegen diesen Entscheid erhoben (1.) der C._____/A._____, Q._____, (2.) die D._____, T._____, (3.) der E._____, Q._____, und (4.) der F._____, T._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin H._____, V._____, am 16. September 2021 fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat und stellten folgende Anträge: