Im Verfahren K erstattete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 22. August 2018 eine ablehnende Stellungnahme zum Rodungsgesuch. Diese veranlasste die Abteilung für Baubewilligungen BVU am 19. September 2018, eine weitere Unterlagenergänzung zu verlangen. Die Gesuchstellerin nahm dazu am 12. Oktober 2018 Stellung. Mit Schreiben vom 30. November 2018 forderte die Abteilung für Baubewilligungen BVU die Gesuchstellerin zur Stellungnahme zu zwei Vorgehensvarianten (Nutzungsplanung versus Baubewilligung) auf. Am 24. Dezember 2019 beantragte die Gesuchstellerin erneut die Erteilung der Baubewilligung. Mit Schreiben vom 27. April 2020 liess sich das BAFU nochmals in ablehnender Weise vernehmen.