Mit Schreiben vom 11. Juni 2018 verlangte die Abteilung für Baubewilligungen BVU ebenfalls eine Unterlagenergänzung ein und erhielt am 3. August 2018 unter anderem weitere Unterlagen zu ökologischen Ausgleichsmassnahmen. Am 7. und 14. November 2018 erteilten die Abteilung für Umwelt BVU die Abbaubewilligung und die Abteilung für Baubewilligungen BVU die kantonale Zustimmung unter verschiedenen Auflagen, insbesondere betreffend ökologischen Ausgleich nördlich des Projektperimeters K. In der Folge erteilte der Gemeinderat dem überarbeiteten Gesuch am 26. November 2018 die kommunale Baubewilligung. Dieser Entscheid blieb unangefochten. 4.