Da die fraglichen Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind und die vorsorgliche Einstellung weiterer Bautätigkeit verhältnismässig ist, erweist sich auch die verfügte Baueinstellung als rechtmässig und die Beschwerde ist folglich abzuweisen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde steht damit ausser Frage. 3. Kosten