Gemäss den Baubewilligungsunterlagen ist auf der Bauzonengrenze eine ca. 10 m tiefe Abgrabung vorgesehen (vgl. kommunale Vorakten, act. 21). Die zur Sicherung dieser Baugrube erforderliche Spund- beziehungsweise Nagelwand, bestehend aus Spritzbeton und aus rund 140 Stück zu je 9 m langen Ankern, wurde teilweise ausserhalb der Bauzonengrenze errichtet (vgl. Fotos und Aushubplan vom 30. November 2022, bei den kommunalen Vorakten, act. 21). Eine kantonale Zustimmung liegt für die Errichtung dieser permanenten Spund- beziehungsweise Nagelwand ebenso wenig vor wie für die temporäre Baustelleninstallation und Werkleitung, die ebenfalls ausserhalb der Bauzonengrenze verlaufen.