Vorliegend ist nunmehr im Lichte dieser verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Vorinstanzen zu Recht eine Baueinstellung verfügt haben, das heisst aufgrund einer summarischen Prüfung mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen mussten, dass der in Ausführung begriffene Bau nicht zulässig ist (vgl. nachfolgend Erw. 2.2.2). Im zweiten Schritt ist die Verhältnismässigkeit des angeordneten Baustopps inklusive des Entzugs der aufschiebenden Wirkung zu prüfen (vgl. Erw. 2.2.3). 2.2.2