Diese ist angezeigt, wenn mit der ernsthaften Möglichkeit zu rechnen ist, dass ein in Ausführung begriffener Bau nicht zulässig ist. Die Prüfung der Frage, ob die Baubewilligungspflicht wirklich verletzt ist und zum Beispiel der Umfang der Baubewilligung überschritten wird, gehört ins nachfolgende Hauptverfahren. Die einstellende Behörde darf sich auf eine summarische Untersuchung beschränken, was bedeutet, dass der Sachverhalt lediglich glaubhaft gemacht werden muss und die Behörde einer Abklärung im Einzelnen enthoben ist (vgl. dazu und zu nachfolgenden Entscheiden des Verwaltungsgerichts WBE.2022.400, WBE.2023.247 vom 19. Juli 2023, S. 14 f., Erw. 6.2 mit Hinweisen).