Am 4. April 2023 forderte die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) den Gemeinderat zur Durchführung eines nachträglichen Baugesuchsverfahrens auf kantonaler Stufe auf. Die Abteilung für Baubewilligungen BVU erhielt dieses Baugesuch am 24. Mai 2023. Mit Schreiben vom 25. Mai 2023 verlangte sie eine Unterlagenergänzung und forderte die Gemeinde ausdrücklich auf, einen Baustopp gemäss § 159 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 zu verfügen. Am 1. Juni 2023 kam der Gemeinderat dieser Aufforderung nach und verfügte für die laufenden Bauarbeiten auf Parzelle aaa einen sofortigen Baustopp;