Der Gemeinderat R._____ (nachfolgend: Gemeinderat) erteilte am 17. Oktober 2022 A._____ und B._____ die Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Terrassenbauweise mit Tiefgarage und Attikageschoss auf Parzelle aaa. Seit Dezember 2022 befindet sich der Neubau in Ausführung. Am 23. Februar 2023 bewilligte der Gemeinderat zusätzlich eine nachträgliche Projektänderung für die Fassadenverkleidung. Am 4. April 2023 forderte die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) den Gemeinderat zur Durchführung eines nachträglichen Baugesuchsverfahrens auf kantonaler Stufe auf.