17, act. 13). Die Verwendung eines Sammelbegriffs sei nur eine Alternative, wenn dieser geändert werden würde, da der Begriff "Industrie U-Weg" viel zu eng sei und das Gebiet des Standorts ihres Betriebs nicht mitumfasse (vgl. Replik, S. 2, act. 34). Die vom Gemeinderat vorgenommene Definition für den Sammelwegweiser sei willkürlich und nicht nachvollziehbar (vgl. Replik, S. 3, act. 33). Für die Definition des Sammelbegriffs sei auf den Zonenplan abzustellen (vgl. Replik, S. 3, act. 33).