Der Betrieb der Beschwerdeführerin befindet sich in R._____ an der T-Strasse, einer Nebenstrasse zur Kxy. Die Zufahrt von der Kantonsstrasse zum Betrieb erfolgt via T-Strasse. Zwischen dem Betrieb und der Kantonsstrasse befindet sich ein Dienstleistungsgebäude. Aufgrund dieses Gebäudes ist das X-Haus der Beschwerdeführerin von der Kantonsstrasse her nicht einsehbar. An der Einmündung der T-Strasse in die Kantonsstrasse befinden sich derzeit zwei Wegweiser. Einer verweist in Richtung T-Strasse auf den Parkplatz des Geschäft F._____ und der andere Wegweiser auf die "Industrie U-Weg". 2. Voraussetzungen Betriebswegweiser 2.1