gekauft werden. Vorliegend könnten auf dem markierten Vorplatz wohl zwei Autos abgestellt werden, womit der Streitwert auf rund Fr. 30'000.– festzulegen ist. Für Streitwerte über Fr. 20'000.– bis Fr. 50'000.– geht der Rahmen für die Entschädigung von Fr. 1'500.– bis Fr. 6'000.– (§ 8a Abs. 1 lit. a