7 von 10 Eigentümer der Stockwerkeinheit gemeint, könnte ansonsten ein Rechtsmangel durch mehrfache Eigentumsübertragung leicht geheilt werden. Die ursprünglichen Pläne waren sodann in der Verkaufsdokumentation enthalten, womit es der Beschwerdeführerin ohne Weiteres möglich war, zu erkennen, dass ursprünglich keine Parkplatznutzung vorgesehen war.