Demgegenüber hält die Abteilung für Baubewilligungen BVU fest, dass die von Beschwerdeführerin als angebliche Vergleichsfälle aufgeführten Parkplätze bei den Liegenschaften R-Strasse 4, 18, 29, 56, 64, 100/104, 104/106, 108 und 124 alle nicht bewilligt beziehungsweise teilweise sogar explizit abgewiesen oder verboten worden seien. Sodann sei bereits zu einem früheren Zeitpunkt festgehalten worden, dass an der R-Strasse 108 und 121 seit mehr als 30 Jahren nicht bewilligte Parkplätze bestünden (vgl. Beschwerdeantwort Abteilung für Baubewilligungen BVU, S. 4 ff., act.