5 von 10 schwerdeführerin auf diverse andere Situationen entlang der Kxy, an welchen vergleichbare Parkplätze bestehen würden. Aufgrund des Anspruchs auf Gleichbehandlung im Unrecht, sei der Parkplatz folglich zu bewilligen, mindestens aber zu dulden (vgl. Beschwerde, S. 10, act. 26). 5.2