86). Hinzu kommt, dass die AGIS-Luftbilder zwar nur Momentaufnahmen wiedergeben, sie jedoch keine ständige Nutzung des Vorplatzes als Parkfeld zu belegen vermögen. Im Gegenteil sind nur auf vier Luftbildern seit 2009 abgestellte Fahrzeuge zu erkennen, was die Vermutung nahelegt, dass die Nutzung als Parkfeld eher gelegentlich erfolgte, müssten ansonsten doch auf mehr der vorwiegend wochentags aufgenommenen Luftbildern parkierte Fahrzeuge erkennbar sein. Diesen Schluss legt auch die Nutzung des Geschäftslokals durch die Beschwerdeführerin nahe, welche den Parkplatz nach eigenen Angaben für ihre Kundschaft benötigt.