BVU ist beizupflichten. Es besteht vorliegend tatsächlich die Gefahr, dass der betreffende Strassenabschnitt aufgrund des geraden, übersichtlichen Verlaufs unterschätzt wird. Eine zusätzliche Erschwerung der Situation mittels einer weiteren Direkterschliessung sollte daher an diesem viel frequentierten Ort nicht vorgenommen werden. Dies insbesondere, da eine solche, wie vorgängig erläutert, vorliegend nicht zwingend erforderlich und das Platzangebot für die Parkierung ungenügend ist.