Des Weiteren führt die Abteilung für Baubewilligungen BVU aus, dass an der vorliegenden Örtlichkeit die Verkehrssicherheit nicht eingehalten werden könnte. Eben wegen dieser geraden Strecke würde bei den Fahrzeuglenkenden der Eindruck erweckt, auf einer nicht anspruchsvollen Strecke zu fahren, wodurch die Aufmerksamkeit abnehme. Es handle sich jedoch um einen städtischen Raum mit vielen zu Fuss gehenden Personen, starkem Verkehrsaufkommen und Strasseneinmündungen (vgl. Beschwerdeantwort der Abteilung für Baubewilligungen BVU, S. 3, act. 65). Diesen überzeugenden Ausführungen der Abteilung für Baubewilligungen BVU ist beizupflichten.