Selbst wenn die Fläche als gerade ausreichend angesehen werden könnte, wäre davon auszugehen, dass der direkt angrenzende Gehweg durch die Parkierenden unerlaubterweise regelmässig zum Manövrieren genutzt würde, um mehr Spielraum zu haben. Dass die mit der Bodenmarkierung als Parkierungszone abgegrenzte Fläche für das Abstellen von Fahrzeugen ungenügend ist, ergibt sich sodann auch aus den AGIS-Luftbildern der Jahre 2018, 2022 und 3 von 10 2023, auf welchen die abgestellten Fahrzeuge ausnahmslos und teilweise deutlich über die Bodenmarkierung hinausragen.