Dies ergibt einen Platzbedarf in der Länge von 7,10 m. Die Distanz zwischen der Gebäudefassade und der Parzellengrenze beträgt vorliegend indes nur 6,95 m. Bei einem flacheren Parkierungswinkel erhöht sich der erforderliche Platzbedarf sogar noch bis auf maximal 10,05 m, womit auch bei einem anderen Parkierungswinkel der erforderliche Platz für Parkierung und Manövrierfläche nicht gegeben wäre. Selbst wenn die Fläche als gerade ausreichend angesehen werden könnte, wäre davon auszugehen, dass der direkt angrenzende Gehweg durch die Parkierenden unerlaubterweise regelmässig zum Manövrieren genutzt würde, um mehr Spielraum zu haben.