Ausser Betracht fällt die Benutzung des Gehwegs als Manövrierfläche, da dies eine Behinderung und Gefährdung des Fussgängerverkehrs darstellen würde. Die Abmessungen für Schräg- oder Senkrechtparkfelder berechnen sich nach der VSS-Norm 640 291 "Parkieren, Geometrie". Die erforderliche Länge ist abhängig vom Parkierungswinkel und liegt zwischen 4,10 m und 5,30 m. Zudem ist eine Fahrgasse von – abhängig vom Parkierungswinkel – 3,00 m bis 4,75 m notwendig. Die minimal erforderliche Parkfeldlänge bei einem Parkierungswinkel von 30 Grad beträgt somit 4,10 m, wobei für die Fahrgasse noch 3,00 m hinzugerechnet werden müssen. Dies ergibt einen Platzbedarf in der Länge von 7,10 m.