Zudem besteht zugunsten der Parzelle Nr. aaa, welche die Stammparzelle der Stockwerkeigentumseinheit der Beschwerdeführerin bildet, ein Mitbenutzungsrecht am Besucherparkplatz auf Parzelle Nr. bbb (vgl. Beschwerdebeilage 10, S. 2, act. 22). Sodann ist aus den Luftbildern des Geoportals des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) ersichtlich, dass sich in unmittelbarer Nähe zur Liegenschaft zwei öffentliche Parkhäuser (beim Zentrumsplatz und bei der Center Passage) befinden. Entlang der Kxy hat es zudem diverse weisse Parkfelder, die gegen Entgelt für die erlaubte Parkdauer genutzt werden können.