Auf dem Vorplatz ist eine gelbe Markierung angebracht, welche den dieser Stockwerkeinheit zur ausschliesslichen Nutzung zugewiesenen Bereich kennzeichnet. Der so markierte Bereich ist 4,75 m breit und 17,43 m lang, wobei die Längsseiten parallel zur Kantonsstrasse verlaufen. An der südlichen Längsseite besteht anstelle der Markierung auf einer Länge von ca. 5 m eine kleine Mauer mit einem Geländer als Absturzsicherung. Der Fahrbahnrand der Kantonsstrasse ist 5,20 m von der Bodenmarkierung entfernt, wobei an die Fahrbahn ein nicht mittels Randsteins von der privaten Parzelle abgetrennter Gehweg angrenzt.