"Die Erweiterung des Sitzplatzes ist innert einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheids zurückzubauen. Die Jurakalksteinquader sind zu entfernen und das Gelände ist wieder anzuböschen." b) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Dispositivziffer 2 des (Teil-)Entscheids der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 15. April 2019 wie folgt geändert (Änderung ist unterstrichen): "Die Erweiterung des Sitzplatzes ist innert 3 Monaten ab Rechtskraft des Entscheids zurückzubauen. Die Jurakalksteinquader sind zu entfernen und das Gelände ist wieder anzuböschen." 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3.