Nach dem Gesagten erweist sich die Anordnung des Rückbaus als verhältnis- und rechtmässig. Der Gemeinderat und die Abteilung für Baubewilligungen BVU haben demnach den Rückbau der Sitzplatzerweiterung sowie des Stützmäuerchens zu Recht verfügt. 7. Änderung des Dispositivs