Dagegen abzuwägen sind die Interessen der Beschwerdeführenden und der für sie geltend gemachten Interessen der Weinbaugenossenschaft sowie des Gemeinderats. So ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch ein Interesse daran besteht, den Rebberg in seiner traditionellen Art beizubehalten und damit möglichst vielen Hobbywinzerinnen und Hobbywinzern weiterhin die Möglichkeit zu bieten, ihrer Leidenschaft nachzugehen (vgl. Beschwerdeantwort des Gemeinderats, S. 3, act. 29). Es ist jedoch zumindest fraglich, ob die umstrittene Sitzplatzerweiterung dazu beiträgt.