Die Vorinstanz ordnete den Rückbau der Erweiterung der Sitzecke sowie der Stützmauer innert drei Monaten ab Rechtskraft des Entscheids an. Diesbezüglich monieren die Beschwerdeführenden sinngemäss, es fehle ein öffentliches Interesse am angeordneten Rückbau. Im Gegenteil erfülle die Erweiterung des Sitzplatzes einen öffentlichen Zweck (Beschwerde, S. 2, act. 21). Der angeordnete Rückbau sei ferner insbesondere deshalb unverhältnismässig, weil die Kosten für den Rückbau, die