3 von 7 beim vorliegenden Sitzplatz zu verneinen ist. Es gibt schliesslich sowohl im Rebhäuschen als auch auf der Mauer, die hangwärts den Strassenabschluss bildet, ebene Flächen, die für die erwähnten Arbeiten verwendet werden können (vgl. Beschwerdeantwort des Gemeinderats, S. 2, act. 30). Nachdem die Arbeiten auch vor der Erweiterung des Sitzplatzes im Jahr 1998 ausgeführt werden konnten, ist schliesslich nicht ersichtlich, weshalb dies heute nicht mehr möglich sein soll.