Es mag sein, dass gewisse Arbeiten bequemer an einem Tisch ausgeführt werden können. Dies führt jedoch nicht dazu, dass sich an der hauptsächlichen Nutzung des Sitzplatzes als Ruheort für Helferinnen und Helfer bei der Traubenernte sowie zur Durchführung von Anlässen (Baubeschrieb und Angaben zum nachträglichen Baugesuch vom 15. September 2017, act. 7) etwas ändern würde. Für die vorliegende Beurteilung massgebend ist, ob die Anlage dem Betrieb dient, was