Hinsichtlich der Zonenkonformität der Bauten machen die Beschwerdeführenden sinngemäss geltend, die Erweiterung der Sitzecke sowie die dadurch bedingte Zurückversetzung des Stützmäuerchens seien aus Platznot für Helfende bei der Traubenernte sowie für kulturelle Anlässe (wie zum Beispiel das Rebhäuschenfest beziehungsweise den Rebhäuschensonntag) erstellt worden (Baubeschrieb und Angaben zum nachträglichen Baugesuch vom 15. September 2017, act. 7). In der Beschwerde bringen die Beschwerdeführenden zudem vor, eine geringfügige Terrassierung sei zur Erstellung einer geraden Fläche für die Rebbauern zur Arbeits- und Pausennutzung nötig (Beschwerde, S. 2, act. 21). 4.2